Baugenehmigung für Terrassenüberdachung

Baugenehmigung bei einer Terrassenüberdachung

Terrassenüberdachungen online bestellen geht in der aktuell digitalen Welt meist recht schnell und unkompliziert. Bei Veratec bekommen Sie die Überdachung sogar per Spedition direkt nach Hause geliefert. Meist stellt sich die Frage nach der Baugenehmigung. Die Antwort haben wir in unserem aktuellen Veratec-Blog zusammengefasst. 

 

Die Terrasse lebendiger gestalten und überdachen: Das ist der Traum vieler. Denn eine Terrassenüberdachung bietet gleich mehrere Vorteile: Während im Sommer romantische Abende, ganze Familienfeste und entspannte Momente unter der Überdachung ausgelebt werden können, kann man den Bereich im Sommer als Stauraum nutzen. Eine Terrassenüberdachung kann mittlerweile online bestellt und direkt nach Hause geliefert werden. Doch viele fragen sich, was überhaupt mit der Baugenehmigung ist. So gehört diese Frage, zu den am häufigsten gestellten Fragen in dieser Thematik: „Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung?“ 

Baugenehmigung für Terrassenüberdachung nicht pauschal zu beantworten

Keine Sorge also, mit dieser Frage stehen Sie nicht allein und in den meisten Fällen ist die Frage recht einfach zu beantworten, dennoch wollen wir dies nicht mit einem einfachen „ja“ oder „nein“ beantworten. Das liegt an der föderalen Struktur der Bundesrepublik. So ist in einigen Bundesländern der Bau einer Terrassenüberdachung unter Voraussetzungen, die in den Bauordnungen der jeweiligen Länder festgelegt sind, genehmigungsfrei. Das ist jedoch kein Freifahrtschein. Die Baugenehmigungen gelten nämlich eher für selbstständige Einzelvorhaben und können nicht verallgemeinert werden. Die örtlichen Behörden entscheiden, ob gebaut werden darf oder nicht. Sie unterscheiden oft nach genauem Vorhaben, Größe und Art der Terrassenüberdachung. 

Das Baurecht variiert je nach Bundesland. Während in Bremen die Terrassenüberdachung zum Beispiel eine Tiefe von 3 Metern nicht überschreiten darf,  kann man in hessischen Städten hingegen Wohnhäuser der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze und unter Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3 § 55 HBO genehmigungsfrei eine Terrassenüberdachung anbauen. Sie sehen also: eine pauschale Antwort kann man tatsächlich nicht geben. Denn auch jede Kommune steht zusätzlich unter der Verwaltung eines örtlichen Bauamts und das tatsächliche Baurecht kann von dem allgemein im Bundesland geltenden Recht abweichen. 

Sicher mit einer Baugenehmigung

Ganz sicher sind Sie aber immer nur dann, wenn Sie eine amtliche Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung haben. Fragen Sie deshalb immer bei Ihrem zuständigen Bauamt nach: „Darf ich diese Terrassenüberdachung (5 x 3 m) bauen?“, Oder „Brauche ich für meine neue Veranda eine Baugenehmigung?“. Das Bauamt wird Ihnen das Leben nicht unbedingt schwer machen und die Genehmigung verweigern. Damit sind Sie lediglich auf der sicheren Seite.

Baugenehmigung: Mögliche Antworten

In der Regel bekommen Sie drei Antworten auf Ihre Frage:

    1. Für Ihre Terrassenüberdachung ist keine Baugenehmigung nötig“ –das ist selbsterklärend. Viel Spaß beim Kauf und Aufbau Ihrer Terrassenüberdachung.
    2. Für Ihre Terrassenüberdachung ist lediglich eine Anzeige nötig“–hier teilen Sie dem Bauamt mit, dass Sie eine Veranda bauen wollen. Das Bauamt wird in den meisten Fällen dann auch nichts mehr prüfen.
    3. Ja, für Ihre Terrassenüberdachung ist eine Baugenehmigung nötig“ –in diesem Fall muss das Bauamt prüfen, ob die Pläne für Ihre Terrassenüberdachung den Richtlinien entsprechen. 

Unser Konfigurator kann Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Terrassenüberdachung behilflich sein. Konfigurieren Sie Ihre Wunsch-Überdachung und legen die Konfiguration beim Bauamt vor. 

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