Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veratec Verandasystems
1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche uns – auch zukünftig – erteilten Aufträge. Der Geltung von Bedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen soweit sie mit diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht übereinstimmen; Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir auf einen nochmaligen ausdrücklichen Widerspruch nach ihrem Eingang bei uns verzichten.
2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform.
3. Angaben über Maße und Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Etwa mit dem Angebot übergebene Unterlagen wie Kataloge, Prospekte,
Abbildungen, etc. enthalten nur annähernde Angaben und Beschreibungen.
2. Maßgeblich ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Etwa vom Besteller überlassene Leistungsverzeichnisse sind nur maßgeblich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen. Änderungen der Liefergegenstände durch technische Weiterentwicklung sind vorbehalten.
3. Soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist, gehören Montageleistungen nicht zu unserem Lieferumfang. Ist im Einzelfall eine Montageleistung vereinbart, berechnen wir hierfür – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – unsere jeweiligen Stundensätze. Eventuell notwenige behördliche Genehmigungen sind stets vom Besteller/Auftraggeber einzuholen. Fehlende Genehmigungen stellen für die Firma
Veratec Verandasystems kein Grund dar, die Ware zurück zu nehmen und auf die Forderung gegenüber des Bestellers zu verzichten.
4. Handelt es sich bei der Kundin/dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, stellt die von diesem unterzeichnete Bestellung ein bindendes Angebot dar. Dieses kann durch uns innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen werden. Alternativ sind wir berechtigt dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.
1. Unsere Preise gelten in EURO ab Werk oder Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten, sofern nicht abweichend vereinbart.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreiserhöhungen unserer Lieferanten, Transportkostenerhöhungen oder sonstige auf unserer Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) eintreten. Diese werden der Kundin/dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen. Die Preiserhöhung wird wirksam, wenn diese dem Kunden mitgeteilt wurde.
3. Stimmen wir nachträglichen Änderungswünschen des Kunden zu, so sind wir – insbesondere bei Sonderanfertigungen – berechtigt, den Mehraufwand zu unseren Kostensätzen zu berechnen.
1. Zahlungen sind sofern nichts anderes vereinbart ist sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug in bar oder auf eines der angegebenen Bankkonten zu leisten. Skontierungen dürfen nicht nur vorgenommen werden.
2. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Kunden weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt nicht für Leistungsverweigerungsrechte ausdemselben Vertragsverhältnis.
3. Bei Zahlungsrückstand des Bestellers oder wesentlicher Verschlechterung seiner Kreditwürdigkeit nach Vertragsabschluss werden sofort alle Forderungen zur Barzahlung fällig, auch im Falle einer Stundung und eventuellen Hereinnahme von Wechseln oder Schecks. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und nach angemessener Fristsetzung von allen
bestehenden Abschlüssen zurückzutreten.
1. Wir sind bestrebt, angegebene Lieferzeiten pünktlich einzuhalten, die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine oder -fristen bedarf der Schriftform. Sie beginnt gegebenenfalls mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit dem Tage, an welchem uns der restlos –insbesondere in technischer Hinsicht einschließlich aller Maße etc. – geklärte Auftrag vorliegt und eine etwa vereinbarte Anzahlung oder Sicherheit bei uns eingegangen ist. Wünscht der Besteller nach unserer Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, so verlängert sich eine etwaige Lieferfrist in angemessener Weise, wenn wir der gewünschten Änderung zustimmen.
2. Lieferzeiten verlängern sich ferner in Fällen höherer Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, politischer Unruhen, Transporthindernisse, behördlicher Maßnahmen etc. sowie beim Eintreten unvorhergesehener, von unserem Willen unabhängiger Hindernisse gleichviel, ob diese in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eintreten (z. B.
Betriebsstörung, Brandschaden, unvorhergesehene Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc.) um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
3. Der Besteller ist – vorbehaltlich etwaiger Gewährungsrechte gemäß nachfolgender ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zur Rückgabe/Rücksendung unserer Lieferungen berechtigt. Stimmen wir einer Rücknahme außerhalb etwaiger Gewährleistungsrechte zu, erfolgt dies ausschließlich gegen Gutschrift und wir sind berechtigt, bei dieser Gutschrift den Zustand der zurückgegebenen Ware zu berücksichtigen und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Lieferwertes in Abzug zu bringen.
4. Im Falle der Lieferung der bestellten Ware werden die Aufträge durch ein Speditionsunternehmen auf Gefahr und Rechnung des Kunden ausgeführt. Dabei bleibt die Wahl des Transportmittels und des Transportweges uns ausdrücklich vorbehalten. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung der Kundin/des Kunden die befahrbare Anfuhrstrasse, so haftet die Kundin/der Kunde für auftretende Schäden. Die Kundin/der Kunde übernimmt auch die Haftung für Beschädigungen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, die beim Befahren auf Weisung oder mit Dulden des Kunden entstehen. Dies umfasst auch Beschädigungen am Fußweg, einer Einfahrt, oder eines
Hofgrundstücks. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Speditionsunternehmen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch die Kundin/des Kunde zu erfolgen. Der Einsatz fremden oder eigenen Personals bei der Entladung erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko der Kundin/ des Kunden.
6. Bei Lieferung an eine andere als die vereinbarte Stelle trägt die Kundin/der Kunde die Kosten.
7. Die Kundin/der Kunde ist verantwortlich für eventuell notwenige behördliche Genehmigungen zur Montage oder zum Abstellen von Waren auf dem Gehweg oder dergleichen.
8. Eine erfolgte Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft; wegen der noch ausstehenden Mengen darf die Bezahlung der Teillieferung nicht verweigert werden.
1. Der Versand erfolgt stets, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf Gefahr des Empfängers bzw. Bestellers. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Angebotsunterlagen dürfen Dritten nur mit einer schriftlichen Zustimmung zugängig gemacht werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 500,– verwirkt. Bestellers oder aus Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
2. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Sendung auf Kosten des Bestellers gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Versandart, Versandweg und Verpackung werden ohne anderweitige Weisung des Bestellers auf dessen Kosten nach unserem Ermessen handelsüblich gewählt.
1. Der Besteller steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Auftragsdurchführung etwa übergebenen Vorlagen, der mitgeteilten Maße undsonstigen Angaben bzw. Vorgaben zur Ausführung unserer Leistungen ein.
Diesbezügliche Irrtümer auf Seiten des Bestellers können eine Mangelhaftigkeit unserer Leistung nicht begründen.
2. Bei Textilien können geringfügige Abweichungen – insbesondere farblicher Art – produktionsbedingt von Fertigung zu Fertigung nicht ausgeschlossen werden. Gewährleistungsansprüche aus diesem Grund stehen dem Besteller daher nicht zu. Dasselbe gilt für farbliche Veränderungen und Schrumpfungen bzw. Reckungen im Rahmen der DIN, bedingt durch intensive Sonneneinstrahlung. Ebenso sind Farb- und Maserungsabweichungen bei Naturprodukten wie Holz unvermeidlich und berechtigen den Besteller nicht zur Mängelrüge.
3. Offensichtliche Mängel unserer Lieferung und/oder Werkleistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Bemängelte Gegenstände sind in dem Zustand in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des angeblichen Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns oder unsere Beauftragten bereitzuhalten.
4. Berechtigter Weise geltend gemachte Mängel unserer Leistung beheben wir durch Nacherfüllung. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht – außer im Falle des Verbrauchsgüterverkaufs – uns zu.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer hierfür angemessenen gesetzlichen Frist fehl, so kann der Kunde vom Vertag zurücktreten oder den Preis/die Vergütung angemessen mindern. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Die vorstehende Regelung zur Gewährleistungsfrist gelten nicht, soweit das Gesetz für Bauwerke, Sachen für Bauwerke, Baumängel und den Verbrauchsgüterkauf (einschließlich Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt.
5. Etwaige Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber uns gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
6. Jegliche Gewährleistung steht unter dem Vorbehalt, dass die von uns gelieferte Ware fachgerecht gewartet und behandelt wird. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche
Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe. Durch Änderung oder Instandsetzungsarbeiten, die der Besteller oder Dritte unsachgemäß ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vornehmen, erlöschen sämtliche Gewährleistungsrechte.
7. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für eine etwa von uns übernommene Garantie, für den Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden
Haftung. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor.
2. Im Falle der Verarbeitung des Liefergegenstandes und deren Verbindung erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache. Für den Wert der Vorbehaltsware und den Wert der neuen Sache ist der Rechnungswert, hilfsweise der Verkehrswert maßgeblich, wobei für den Wert der Verarbeitung der Zeitpunkt der Verarbeitung maßgeblich ist. Der Besteller wird bei der Verarbeitung für uns tätig, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen uns zu erwerben.
3. Der Besteller hat die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und zufälligen Untergangs (insbesondere Feuer und Wasser) zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen. Er hat uns Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware zu geben und uns unserem Beauftragten das Betreten des Abstellungsortes zu gestatten.
4. Der Besteller ist berechtigt, Vorbehaltsware in ordungsgemäßem Geschäftverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Der Besteller tritt schon jetzt die ihm aus solchen Veräußerungen zustehenden Forderungen hiermit sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Besteller die Abtretung offen legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen aushändigen.
5. Übersteigen die Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir verpflichtet, den Übersteigenden Teil der uns zustehenden Sicherheiten dem Besteller auf dessen Aufforderung hin bzw. auf Aufforderung seiner Gläubiger freizugeben.
6. Der Besteller hat uns unverzüglich zu unterrichten wenn in Vorbehaltsware oder in Forderungen vollstreckt wird, die uns durch Vorausabtretungen übertragen sind. Kosten und Schäden trägt der Besteller.
1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für die Zahlung ist unser Hauptsitz.
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten unser Hauptsitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
3. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts, insbesondere des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
4. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser
Bedingungen im Übrigen nicht berührt.