Versandarten

Versandkosten
Die Versandkosten bei Terrassendächern, Markisen und Zubehör betragen 195€ (inkl. MwSt.) pro Lieferung. Bei Heizstrahlern ist der Versand für den Kunden kostenfrei.


Zahlung

1. Zahlungen sind sofern nichts anderes vereinbart ist sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug in bar oder auf eines der angegebenen Bankkonten zu leisten. Skontierungen dürfen nicht nur vorgenommen werden.
2. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Kunden weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt nicht für Leistungsverweigerungsrechte ausdemselben Vertragsverhältnis.
3. Bei Zahlungsrückstand des Bestellers oder wesentlicher Verschlechterung seiner Kreditwürdigkeit nach Vertragsabschluss werden sofort alle Forderungen zur Barzahlung fällig, auch im Falle einer Stundung und eventuellen Hereinnahme von Wechseln oder Schecks. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und nach angemessener Fristsetzung von allen
bestehenden Abschlüssen zurückzutreten.
4. Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, haben wir Anspruch auf eine Vorauszahlung und auf angemessene Abschlagszahlungen mindestens in folgenden Anteilen der Vergütung:
– bei Vertragsbeginn 30%
– bei erster Teillieferung 30%
– bei Fertigstellung 30%
– bei Annahme 10%

V Lieferungen
1. Wir sind bestrebt, angegebene Lieferzeiten pünktlich einzuhalten, die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine oder -fristen bedarf der Schriftform. Sie beginnt gegebenenfalls mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit dem Tage, an welchem uns der restlos –insbesondere in technischer Hinsicht einschließlich aller Maße etc. – geklärte Auftrag vorliegt und eine etwa vereinbarte Anzahlung oder Sicherheit bei uns eingegangen ist. Wünscht der Besteller nach unserer Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, so verlängert sich eine etwaige Lieferfrist in angemessener Weise, wenn wir der gewünschten Änderung zustimmen.
2. Lieferzeiten verlängern sich ferner in Fällen höherer Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, politischer Unruhen, Transporthindernisse, behördlicher Maßnahmen etc. sowie beim Eintreten unvorhergesehener, von unserem Willen unabhängiger Hindernisse gleichviel, ob diese in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eintreten (z. B.
Betriebsstörung, Brandschaden, unvorhergesehene Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc.) um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
3. Der Besteller ist – vorbehaltlich etwaiger Gewährungsrechte gemäß nachfolgender ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zur Rückgabe/Rücksendung unserer Lieferungen berechtigt. Stimmen wir einer Rücknahme außerhalb etwaiger Gewährleistungsrechte zu, erfolgt dies ausschließlich gegen Gutschrift und wir sind berechtigt, bei dieser Gutschrift den Zustand der zurückgegebenen Ware zu berücksichtigen und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Lieferwertes in Abzug zu bringen.
4. Im Falle der Lieferung der bestellten Ware werden die Aufträge durch ein Speditionsunternehmen auf Gefahr und Rechnung des Kunden ausgeführt. Dabei bleibt die Wahl des Transportmittels und des Transportweges uns ausdrücklich vorbehalten. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung der Kundin/des Kunden die befahrbare Anfuhrstrasse, so haftet die Kundin/der Kunde für auftretende Schäden. Die Kundin/der Kunde übernimmt auch die Haftung für Beschädigungen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, die beim Befahren auf Weisung oder mit Dulden des Kunden entstehen. Dies umfasst auch Beschädigungen am Fußweg, einer Einfahrt, oder eines
Hofgrundstücks. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Speditionsunternehmen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch die Kundin/des Kunde zu erfolgen. Der Einsatz fremden oder eigenen Personals bei der Entladung erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko der Kundin/ des Kunden.
6. Bei Lieferung an eine andere als die vereinbarte Stelle trägt die Kundin/der Kunde die Kosten.
7. Die Kundin/der Kunde ist verantwortlich für eventuell notwenige behördliche Genehmigungen zur Montage oder zum Abstellen von Waren auf dem Gehweg oder dergleichen.
8. Eine erfolgte Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft; wegen der noch ausstehenden Mengen darf die Bezahlung der Teillieferung nicht verweigert werden.

Versand
1. Der Versand erfolgt stets, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf Gefahr des Empfängers bzw. Bestellers. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Angebotsunterlagen dürfen Dritten nur mit einer schriftlichen Zustimmung zugängig gemacht werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 500,– verwirkt. Bestellers oder aus Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
2. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Sendung auf Kosten des Bestellers gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Versandart, Versandweg und Verpackung werden ohne anderweitige Weisung des Bestellers auf dessen Kosten nach unserem Ermessen handelsüblich gewählt.

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